weiter weiter

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Höffgen Immobilien GbR


§ 01 Provisionsanspruch

Die Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses sofort fällig und verdient, sofern durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Höffgen Immobilien GbR (nachfolgend Makler genannt) ein Hauptvertrag zwischen Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter (nachfolgend Kunde genannt) zustande kommt. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Kunden aufgrund des veröffentlichten Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kunden zustande.
Die Maklerprovision ist in dem Fall, dass ein Nachweis genügt, ebenfalls sofort fällig und verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Hauptvertrag zwischen den Hauptvertragsparteien zustande gekommen ist. Dabei genügt auch eine Mitursächlichkeit. Ein veröffentlichtes Objektangebot, eine Nachweisbestätigung oder ein Exposés gelten als Objektnachweis.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin erfolgt, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Interessent in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Interessent in diesem Fall dann für die vereinbarte Provision, falls sich der tatsächliche Vertragspartner auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Der Interessent hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den
Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.


§ 02 Doppeltätigkeit
Der Makler darf für beide Hauptvertragspartner (Käufer/Mieter bzw. Vermieter/Verkäufer) entgeltlich und uneingeschränkt tätig werden, es sei denn, es wurde dies ausdrücklich anders vereinbart.

§ 03 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.


§ 04 Mitteilungsverpflichtung
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ist dem Kunden bereits eine nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von 6 Tagen, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers an den Kunden im Falle eines Vertragsabschlusses mitursächlich, für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
Der Auftraggeber (Eigentümer oder berechtigter Dritter) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler zurückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Maklertätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt innerhalb eines Jahres durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die vereinbarte Maklerprovision an uns zu zahlen. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.


§ 05 Angebote/ Exposés
Ist der Kunde Empfänger eines Exposés, bestätigt er abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Angebot des Exposés hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Spätere, mündlich gemachte Angaben, bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der Schriftform.

§ 06 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben in unseren Angeboten ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers bzw. befugter Dritter beruhen, sie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. Wir sind selbstverständlich um die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben bemüht, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.

§ 07 Besichtigungen
Bei der Vermarktung eines Objektes sind Besichtigungen der Immobilie ein wichtiger Bestandteil. Wir werden Besichtigungen stets nur in Absprache mit dem Eigentümer oder eines berechtigten Dritten und dann nur in unserer Anwesenheit durchführen. Falls Besichtigungen mit dem Eigentümer vereinbart wurden, ist uns durch diesen oder einem berechtigten Dritten, sowohl mind. 24 Stunden vor dem Besichtigungstermin als auch zum Besichtigungstermin, nach Absprache, Zugang zum Objekt zu verschaffen.

§ 08 Veröffentlichung im Internet
Wir behalten uns vor, die Objekte selbst auszuwählen, die auf unserer Internetseite bzw. auf anderen Internetseiten (z.B. öffentlichen Immobilienportalen) durch uns veröffentlicht werden.

§ 09 Inhalt von Internetseiten
Die Inhalte unserer Internetseiten (Höffgen Immobilien) wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können weder wir, noch Dritte, eine Haftung übernehmen.
Unser Online-Angebot enthält Links zu externen Internetseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Wir können deshalb für diese fremden Inhalte keine Haftung übernehmen. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich davon. Weiterhin können unsere Internetseiten, ohne unser Wissen, von anderen Internetseiten-Betreibern mittels eines Links verlinkt worden sein. Wir übernehmen keine Haftung für die Darstellung, den Inhalt oder irgendeine Verbindung zur Internetseite Höffgen Immobilien, in Internetseiten von Dritten.

§ 10 Änderungen und Ergänzungen auf unserer Internetseite - Urheberschutz
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen der von uns bereitgestellten Inhalte vorzunehmen. Unsere Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung unserer Inhalte bzw. Daten, insbesondere die Verwendung unserer Texte sowie von Bildmaterial ist nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung gestattet.

§ 11 Datenschutz
Alle erforderlichen Informationen zum Objekt und zu personenbezogenen Daten unserer Kunden/ Interessenten werden von uns streng vertraulich behandelt.
Die Nutzung unserer Internetseiten (Höffgen Immobilien) ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Daten möglich. Auf unseren Internetseiten besteht die Möglichkeit, persönliche und auch geschäftliche Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.) anzugeben. Die Angabe dieser Daten erfolgt durch den jeweiligen Nutzer auf freiwilliger Basis. Mit der Angabe der Daten willigt der jeweilige Nutzer in deren Verwendung zum Zwecke einer Leistungserbringung (Infoanforderungen, Anfragen usw.) sowie in einer Kundendatei ein. Die Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an externe Dritte weitergegeben. Wenn Sie uns auffordern, Ihre personenbezogenen Daten nicht für die weitere Kontaktaufnahme zu verwenden, so wird dementsprechend verfahren.
Sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht uns zur Aufbewahrung verpflichtet, werden diese auch umgehend gelöscht. Falls uns eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft, erfolgt die Aufbewahrung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Internetseite enthält unter Umständen Links, die auf andere Internetseiten zeigen. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber unsere Datenschutzbestimmungen und die gesetzliche Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls einhalten und können daher keine Haftung für deren Datenschutzpraktiken übernehmen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, in jedem Falle übernehmen wir keinerlei Haftung für Inhalte fremder Internetseiten.

§ 12 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind
ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Alle Informationen zum Objekt sind von unseren Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen so zu behandeln, dass sie nicht aufgrund einer Nachlässigkeit von Dritten ausgenutzt werden können. Kenntnis darf er nur solchen Personen geben, die aufgrund geschäftlichen Zusammenhangs (Partner, Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, Bank) notwendigerweise davon zu erfahren haben.
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.

§ 13 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die, die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung, begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüchen Leipzig, als Firmensitz der Höffgen Immobilien GbR, vereinbart.


Stand 10.Mai 2013